Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie bietet Schutz für Versicherte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die gesetzliche Grundlage für die Unfallversicherung bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Hier sind die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Unfallversicherung im Detail dargestellt:
Die gesetzliche Unfallversicherung hat das Ziel, Versicherte vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Sie trägt zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben bei. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Unfallversicherungsträger, zu denen unter anderem die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gehören.
Versicherte Personen:
Versichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Schüler in Schulen sowie Studierende in staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen. Auch freiwillig Versicherte, wie beispielsweise Selbstständige, können sich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:
Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt verschiedene Leistungen, darunter:
Heilbehandlung: Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
Rehabilitation: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und beruflichen Integration.
Verletztengeld: Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt während der Heilbehandlung und Rehabilitation.
Rentenleistungen: Bei dauerhaften Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit.
Hinterbliebenenleistungen: Für Witwen, Witwer und Waisen im Todesfall.