Erwerbsminderungsrente, Voraussetzungen und Ansprüche für Betroffene

Die Erwerbsminderungsrente oder, besser, die Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können Menschen beantragen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr einer Erwerbstätigkeit in einem gewissen Umfang nachgehen können.

Neben bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist Voraussetzung für die Zuerkennung das Unvermögen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Tätigkeiten im Umfang von mindestens 6 Stunden (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) bzw. 3 Stunden (Rente wegen voller Erwerbsminderung) zu verrichten.

Urteile zur Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Befristung

Voraussetzungen für unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung

Erwerbsminderungsrente Gutachten

Keine Anwesenheit dritter Personen bei der Begutachtung

Langer Zeitraum zwischen Untersuchung und Gutachtenserstattung

Anwesenheit Dritter bei Anamneseerhebung

Erwerbsminderungsrente versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Mitteilung betreffend versicherungsrechtlicher und persönlicher Voraussetzungen an den Versicherten als Zusicherung

Erwerbsminderungsrente wegen fehlender Wegefähigkeit
Erwerbsminderungsrente Depression

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Behandlungsmassnahmen

psychische Erkrankung Behandelbarkeit

psychische Erkrankung Behandlungsoptionen

Gutachen § 109 SGG

nur ein einziger Antrag nach § 109 SGG

Antrag § 109 Rechtsmissbrauch

Erwerbsminderungsrente HIV
Rente wegen Erwerbsminderung

nur bei entsprechender Einschränkung des quantitativen Restleistungsvermögens